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Individuelle Schulungen:
Sie möchten eine ganz spezielle Schulung oder Beratung? Sie haben ein Werbe- und Marketingkonzept und möchten Ihre Firmenstrategie in Ihrem Backoffice umgesetzt sehen? Wir beraten und schulen Sie und Ihre Mitarbeiter gerne in Ihrem Büro anhand Ihrer eigenen Daten, auf Ihren Geräten. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – Anruf, Fax oder Email genügt!

Bitte beachten Sie: es gibt viele Kunden, die einen Vor-Ort-Termin haben möchten. Es hängt von der Nachfrage sowie Anreisedauer ab, wie schnell wir Ihnen einen adäquaten Schulungstermin anbieten können. Um die Spesen gering zu halten, versuchen wir nach Möglichkeit, wenigstens 2 Termine miteinander zu kombinieren.
Wir möchten, daß Sie bei fairem Preis-Leistungsverhältnis von unserem jahrelangen Know-How und Insiderwissen profitieren, das wir bei der täglichen Arbeit mit Ihrem Backoffice und in inzwischen mehr als 20 Jahren Touristik und bei der aktiven Mitarbeit zur Verbesserung der Software erworben haben.

  • Schulungspauschale Grundschulung (Min.preis)
    550,-€ netto - 654,50€ inkl. MwSt
  • Schulungspauschale Buchhaltung (Min.preis)
    650,-€ netto - 773,50€ inkl. MwSt
  • Schulungspauschale Bereich Flug/Ticketdaten (Min.preis)
    550,-€ netto - 654,50€ inkl. MwSt
  • Schulungspauschale individuelles Consulting Projekt (Min.preis)
    Pauschalpreis nach Vereinbarung - mindestens 690,-€ (821,10€inkl. MwSt)

An-/Abreisekosten
0,71 € netto - (0,84 € inkl. MwSt) gefahrener Kilometer
individuell - sobald wir nicht mit dem PKW, sondern z.B. per Flugzeug / Bahn angereist kommen (in diesem Fall werden die Reisekosten ohne Aufschlag weiterbelastet)

Im Tagespreis sind 6 Stunden Schulung vor Ort enthalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Stornokosten entstehen können, sollten Sie einen fest gebuchten Termin absagen und zum gebuchten Tag kein zumutbarer (gleiche Region & Anreisedauer) Ersatztermin ermittelt werden kann:

  • Bis 10 Tage vor Termin:       0%
  • 9 bis 6 Tage vor Termin:     50%
  • 5 bis 2 Tage vor Termin:   100%

Wird ein bestätigter Schulungstermin zum zweiten Mal seitens des Bestellers abgesagt, wird – auch wenn der Termin früher als 10 Tage storniert wird – je Absage eine Verwaltungspauschale von 50,-€ in Rechnung gestellt. Anschließend gelten die o.a. Stornosätze.

Der Min.preis kommt unter folgenden Voraussetzungen zur Anwendung: Schulung durch eine(n) Mitarbeiter(in) von Checkit, Stammkunde von Checkit, erfahrener Windows  & Vorgangsbackoffice-Anwender (keine Einweisung nötig). Der Min.preis wird definitiv NICHT angewendet: Reisebüro(mitarbeiter) arbeiten nicht regelmäßig mit Windows & Vorgangsbackoffice, Systemumsteiger, Consultingleistung, Spezialthemen. Dann wird der Preis individuell ausgehandelt.

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Schulungsleistungen

 

 
 §1        Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Erbringung von Schulungsleistungen durch Check it Consulting. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden, finden keine Anwendung.

 §2        Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich fernmündlich oder über elektronische Medien erfolgen. Sie erfolgt durch den Auftraggeber, der für seine Verpflichtungen aus der Anmeldung persönlich einsteht. Bei einer Anmeldung auf elektronischen Weg macht der Auftraggeber Check it Consulting ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Schulungsvertrages. Der Schulungsvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung seitens Check it Consulting auf elektronischem Weg oder per Fax zustande.

 §3        Preise
Die Preise der einzelnen Schulungen ergeben sich aus den jeweils gültigen Auftragsbestätigungen. Der Schulungspreis wird in voller Höhe nach Rechnungsstellung fällig. Soweit der Kunde den Schulungsort bestimmt, sind Reisekosten und Spesen des Schulungsleiters im Schulungspreis nicht inbegriffen und werden vom Auftraggeber gesondert getragen.

§4        Schulungsunterlagen
Die von Check it Consulting zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftraggebers. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung von Check it Consulting nicht weitergegeben, geändert, vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Überlassene Schulungsunterlagen dürfen vor, während und nach dem Seminar unter keinen Umständen zu einem anderen Zweck als dem firmeninternen Gebrauch durch den Auftraggeber und die seiner Verantwortung unterstehenden Personen vervielfältigt werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadensersatzforderungen vor.

§5        Stornierung und Umbuchung
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis 10 Arbeitstage vor Beginn der Schulung durch schriftliche Erklärung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt bis 9 Tage vor Schulungsbeginn, hat der Auftraggeber Stornokosten in Höhe von 50% der Tagespauschale je Tag an Check it Consulting zu entrichten. Bei Stornierungen kurzfristiger als 3 Arbeitstage berechnet Check it Consulting 80% der Tagespauschale je Tag. Die Stornokosten entfallen, sobald ein adäquater Ersatztermin (gleicher Tag, ähnlich örtliche Lage) organisiert werden kann. Entscheidend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Check it Consulting. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, daß Check it Consulting durch seinen Rücktritt ein geringer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 

 §6        Rücktritt vom Vertrag
Bei plötzlicher Erkrankung des Schulungsleiters, aus zwingenden technischen Gründen oder aufgrund Verschulden Dritter (Flugstornierung seitens der Linienfluggesellschaft, Autounfall etc.), die dem Auftraggeber nachzuweisen sind, ist Check it Consulting berechtigt, das Seminar ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In diesen Fällen wird Check it Consulting versuchen, einen Ausweich- oder Ersatztermin anzubieten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz entstandener Auslagen – insbesondere entgangenen Gewinns oder Ansprüche Dritter – können bei einem Rücktritt von Check it Consulting nicht geltend gemacht werden.

 §7        Verantwortung
Das jeweilige Training wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig sowie unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten und Anforderungen des Auftraggebers vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung insbesondere bei steuerlichen, buchhalterischen und rechtlichen Fragen. 

 §8        Haftung
Check it Consulting haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auf den zum Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maximal bis zu einem Betrag von € 3.000,-. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfaßt die Ersatzpflicht lediglich den Ersatz des Datenträgers. 

 §9        Gerichtsstand / Schlußbestimmung
Gerichtsstand ist Siegburg, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.
Sämtliche Vereinbarungen zwischen Check it Consulting und dem Schulungsteilnehmer sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Neben- oder abweichende Abreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtetet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. 

Kalender: May 2013;
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© Check it Consulting, Inh. Mercedes Grafinger